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Die Landessynode 2009 der Evangelischen Kirche im Rheinland hat am 16. 1.2009 beschlossen, Pfarrern und Kirchenbeamten, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, im Besoldungs- und Versorgungsrecht dieselben Rechte einzuräumen wie Ehepaaren.

Kommentar: Diesen Beschluss begrüße ich sehr, denn er war längst überfällig. Andere Landeskirchen und die EKD hinken dem noch weit hinterher.

Noch ein anderer Kommentar:

"Da ich als Christ  nicht  an die Gesetze im Leviticus des Alten Bundes glaube, sondern an einen barmherzigen Christus des Neuen Bundes, der uns wunderbare Hilfen für unser Leben gegeben hat, habe ich immer noch einen Traum:

Ich habe einen Traum,
dass sich in absehbarer Zeit alle Christen dem Vorbild Jesus Christi nähern, der niemanden verdammte, keinen aus seiner Gemeinschaft ausschloss und sich der „Randgruppen“ und der „Aussätzigen“ ganz besonders annahm.

Ich habe einen Traum,
dass in absehbarer Zeit kein Christ mehr Anstoß daran nimmt, dass zwei gleichgeschlechtlich liebende Männer oder Frauen einander vor dem Altar das Ja-Wort für ihre eingetragene Partnerschaft  geben und den Segen Gottes empfangen so, als wäre es das Selbstverständlichste der Welt.

Ich habe einen Traum, dass in absehbarer Zeit kein Christ mehr Anstoß daran nimmt, dass zwei gleichgeschlechtlich liebende Männer oder Frauen gemeinsam mit der restlichen Gemeinde am Altar das Sakrament Brot und Wein empfangen so, als wäre es das Selbstverständlichste der Welt.

Ich habe einen Traum,
dass in absehbarer Zeit keinerlei Kirchenhierarchie mehr entscheidet, dass  gleichgeschlechtlich liebende Männer oder Frauen ihren Dienst in Kirche oder Diakonie um ihres Schwul- oder Lesbischseins gefährdet sehen oder gar verlassen müssen.

Ich habe einen Traum,
dass in absehbarer Zeit kein Christ mehr Anstoß daran nimmt, dass zwei gleichgeschlechtlich liebende Männer oder Frauen Hand in Hand durch ihre Kirchengemeinde spazieren gehen können, so, als wäre es das Selbstverständlichste der Welt.
Ich lebe für diesen Traum und möchte an der Verwirklichung ein wenig mitarbeiten!!"

Bernd Ackermann


Schwules Zusammenleben im Pfarrhaus nun möglich!

Am 11.11.2010 hat die Synode der EKD (Evangelische Kirche in Deutschland) beschlossen, dass evangelische Pfarrerinnen und Pfarrer künftig in einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft im Pfarrhaus zusammen leben können. Der Begriff „Familie“ wurde erstmals gefasst als „familiäres Zusammenleben“. Damit ist „jede Form des rechtsverbindlich geordneten Zusammenlebens von mindestens zwei Menschen gemeint, die auf Dauer, verbindlich, verlässlich und in gegenseitiger Verantwortung geschlossen wurde“. Allerdings ist die Auslegung dieses Gesetzes den einzelnen Landeskirchen überlassen. Aber auch dort tut sich was in Richtung Gleichstellung von Eingetragener Schwuler Partnerschaft mit der Ehe.

In der evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR) ist ein gleichgeschlechtliches Zusammenleben im Pfarrhaus schon länger möglich.

Eintrag vom 8.11.2011


Brief der Altbischöfe gegen homosexuelle Pfarrerspaare

veröffentlicht unter www.evangelisch.de 13.1.2011

Mein Kommentar: Das sind die Ansichten von ein paar alten Männern, die die Zeit in der Kirche um 40 Jahre zurückdrehen wollen. In der evangelischen Kirche im Rheinland hatten wir die Diskussion von 15 Jahren. Und heute können gleichgeschlechtlich verpartnerte Paare auch im Pfarrhaus zusammenleben, Gott sei es gedankt! (siehe oben!)


Homosexualität und Religion sind kein Widerspruch 16.5.2011

Heute sind die Mitglieder des BÜNDNISSES GEGEN HOMOPHOBIE im Friedrichsaal der Deutschen Bank in Berlin-Mitte zu ihrem ersten Treffen 2011 zusammengekommen.

Das Bündnistreffen wurde von Senatorin Carola Bluhm eröffnet.

Der Themenschwerpunkt der Veranstaltung lag beim Thema „Homosexualität und Religion“.
Hierzu erklärt Jörg Steinert, Geschäftsführer des Lesben- und Schwulenverbandes Berlin-Brandenburg:
„Wir freuen uns sehr, die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz nach der Jüdischen Gemeinde zu Berlin als zweite Religionsgemeinschaft im BÜNDNIS GEGEN HOMOPHOBIE begrüßen zu dürfen. Superintendent Carsten Bolz und Adrian Michael Schell vom Abraham Geiger Kolleg haben eindrucksvoll dargelegt, dass aus evangelischer und jüdischer Perspektive Religion und Homosexualität nicht als Widerspruch und unvereinbar betrachtet werden müssen. Beide plädierten für eine menschenfreundliche Interpretation von Religion, in  Abgrenzung zu wörtlichen Auslegungen.
Der Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg fordert alle Religionsgemeinschaften dazu auf, ihren gesellschaftlichen Beitrag zur Bekämpfung von Diskriminierung und Homosexuellenfeindlichkeit zu leisten.“


06.06.2013 Bundesverfassungsgericht hat entschieden:Ehegattensplitting gilt auch für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften

Das Ehegattensplitting muss auch Partnern einer so genannten Homo-Ehe gewährt werden. Ihnen die Steuervorteile vorzuenthalten ist verfassungswidrig, wie das Bundesverfassungsgericht in einem nun veröffentlichten Beschluss entschied. Karlsruhe stellte damit gleichgeschlechtliche Lebenspartner im Steuerrecht mit Eheleuten völlig gleich.

Das Gericht verlangte, dass die Gesetze rückwirkend zum 1. August 2001 geändert werden. Die bestehenden Regelungen zum Ehegattensplitting für Eheleute könnten bis zu einer neuen Regelung übergangsweise auf eingetragene Lebenspartnerschaften angewandt werden, hieß es.

Weitere Informationen unter:



 
     
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